Bundesförderung — WKO
- Programme
- 7 / 10
- Förderhöhe
- 2 Mio. € bis 30 Mio. €
- Quote
- 20% – 70%
Konkrete Programme im Vollreport
Welche Programme der österreichischen Tourismusbank 2026 für Hotellerie, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe verfügbar sind — plus Landes-Tourismusförderungen.
aktive Förderprogramme in dieser Kategorie · zuletzt aktualisiert 28. Mai 2026
Die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) ist die zentrale Förderbank für den österreichischen Tourismussektor. Sie kombiniert günstige Kredite, Zinsenzuschüsse und Garantien speziell für Hotellerie, Gastronomie und tourismusnahe Dienstleistungen. Im Unterschied zu allgemeinen Wirtschaftsförderungen ist ÖHT spezialisiert auf die Charakteristika von Tourismus-Investitionen: hohe Investitions-Volumina, lange Amortisations-Zeiten, saisonale Cashflow-Muster.
Diese Liste zeigt alle aktuell offenen ÖHT-Programme plus ergänzende Landes-Tourismusförderungen der neun Bundesländer (besonders relevant in Tirol, Salzburg und Kärnten als touristische Schwerpunkt-Regionen). Sortiert nach Maximal-Förderhöhe. Wichtig: ÖHT-Programme sind meist Kreditförderungen mit reduzierten Zinsen, ergänzt durch Zinsenzuschüsse — nicht reine Zuschüsse wie bei klassischen Investitionsförderungen.
Orientierung 2026: Investitionen in bestehende Hotels (Modernisierung, Sanierung, Erweiterung) und Neuinvestitionen werden über die aktuell offenen ÖHT-Programme abgewickelt — die exakten Programmnamen, Konditionen und Volumen-Schwellen sind in der jeweiligen ÖHT-Richtlinie definiert (oeht.at). Für kleine Beherbergungs-Betriebe (private Zimmervermietung, Ferienwohnungen) sind die Landes-Tourismusförderungen oft attraktiver.
Aggregierte Kennzahlen aus unserem tagesaktuellen Förder-Index. Welche einzelnen Programme für dein Unternehmen passen, liefert der personalisierte Free-Check.
| Merkmal | Wert (Stand: 28. Mai 2026) |
|---|---|
| Aktive Förderprogramme | 10+von insgesamt 1.527 im Index |
| Förderhöhe-Spannbreite | 2 Mio. € bis 30 Mio. €Maximalbetrag laut Programm-Richtlinie |
| Typische Förderquote | 2% – 80%Anteil der vom Programm gezahlten Kosten |
| Antragsstellung | 2 laufend / 8 mit Frist |
| Regionale Abdeckung | 3 RegionenBundesländer, Bundes- und/oder EU-Programme |
Welche dieser Programme für DEIN Unternehmen tatsächlich beantragbar sind, hängt von Branche, Standort, Mitarbeiterzahl und konkretem Vorhaben ab. Den personalisierten Match liefert der Free-Check kostenlos in 60 Sekunden.
Gruppiert nach Förderträger — welche Programme dahinter stehen und welches zu deinem Vorhaben passt, zeigt der Vollreport.
Konkrete Programme im Vollreport
Konkrete Programme im Vollreport
Konkrete Programme im Vollreport
Die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) ist eine vom Bund mitgetragene Spezial-Förderbank für den Tourismussektor. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Reisebüros und tourismusnahe Dienstleister mit Sitz in Österreich. Nicht-Tourismus-Unternehmen (z.B. ein IT-Dienstleister, der nur zufällig Hotels betreut) sind meist nicht förderfähig — die Kern-Tätigkeit muss Tourismus sein.
Die ÖHT betreibt mehrere Programmschienen für unterschiedliche Investitions-Anlässe: Investitionskredite für Modernisierung und Erweiterung bestehender Betriebe, Großinvestitions-Förderungen für Neubauten, Übernahme-Förderungen für Betriebsübergaben sowie ergänzende Garantien und Zinsenzuschüsse. Programmnamen und Konditionen werden von der ÖHT periodisch aktualisiert — die aktuellen Programmnamen, Maximalbeträge und Antragsfenster siehe oeht.at oder direkt in der Liste oben.
ÖHT-Förderungen sind primär Kreditförderungen mit reduzierten Zinsen, ergänzt durch Zinsenzuschüsse und teilweise Zuschuss-Komponenten. Die Kreditvolumen reichen je nach Programm-Variante von mittleren bis sehr hohen sechs- und siebenstelligen Beträgen, abhängig von Vorhaben, Region (Strukturschwache Regionen bekommen oft Bonus-Konditionen) und Eigenkapital-Anteil. Für aktuelle Maximalbeträge und Förder-Quoten pro Programm siehe oeht.at.
Ja, meistens. ÖHT-Bundesförderung und Landes-Tourismusförderungen sind grundsätzlich kombinierbar — viele Bundesländer (besonders touristische Schwerpunkt-Regionen wie Tirol, Salzburg, Kärnten) haben eigene Tourismus-Förderschienen die zur ÖHT-Bundesförderung dazukommen können. Wichtig: Gesamt-Förderquote-Deckelung nach EU-Beihilfen-Recht, bei De-minimis-Klassifikation Plafond €300k über drei rollierende Jahre für alle staatlichen Zuwendungen zusammen.
Bau- und Umbau-Maßnahmen am Betriebsgebäude (inkl. Außenanlagen wenn betriebsnah), Einrichtung und Ausstattung (Möbel, Küchen-Equipment, Wellness-Anlagen), energetische Sanierung und PV-Anlagen am Betrieb, Digitalisierung (Hotelmanagement-Software, Online-Buchungssysteme), Erweiterungs- und Anbau-Projekte. Nicht förderfähig sind meist: laufende Betriebskosten, Werbung/Marketing, Personal-Akquise-Kosten.
Antrag erfolgt direkt über die ÖHT (oeht.at) oder via deine Hausbank, die als Vermittler auftritt. Erforderlich sind: detailliertes Investitions-Konzept, Cashflow- und Investitions-Plan über mehrere Jahre, Finanzkennzahlen der letzten Geschäftsjahre, Eigenkapital-Nachweis, ggf. Architektur-Pläne bei Bauvorhaben. Bearbeitungszeit ist typischerweise mehrere Monate — schneller bei Hausbank-Vermittlung weil viele Prüfschritte parallel laufen können. Vor jeder Bestellung oder Auftragsvergabe Antrag stellen, sonst Förderfähigkeit weg.