1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Einzelunternehmer David Jöbstl, Grazer Straße 1, 8120 Peggau, Österreich, UID ATU80827045 („Anbieter") und seinen Kunden über die Nutzung des Förderscanner-Services unter foerderscanner.at.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG. Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters.
2. Leistung und Vertragsschluss
2.1 Förderscanner ist ein Software-as-a-Service zur automatisierten Identifikation öffentlicher Förderprogramme im DACH-Raum und der EU. Der Anbieter bietet einen kostenlosen Free-Check, einen einmaligen Förder-Report (€79 brutto) und eine Monitoring-Subscription (€9,99 brutto/Monat).
2.2 Die Darstellung im Webshop ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit Klick auf „Kostenpflichtig bestellen" im Stripe-Checkout (§ 8 Abs. 2 FAGG / § 312j Abs. 3 BGB) und Bestätigung der Zahlung durch Stripe zustande. Vor Bestellung bestätigt der Kunde durch separate Erklärungen die AGB- und Datenschutz-Akzeptanz sowie — beim Förder-Report und Monitoring-Bundle — den Verzicht auf das Widerrufsrecht (siehe Klausel 5).
2.3 Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung (§ 2 WTBG), keine Rechtsberatung (§ 8 RAO) und keine reglementierte Unternehmensberatung. Der Report ersetzt keine fachkundige Beratung.
2.4 Der Anbieter ist nicht Sachverständiger iSd § 1300 ABGB. Die Empfehlungen sind algorithmische Hinweise auf Basis öffentlich verfügbarer Daten ohne individuelle fachkundige Bewertung des konkreten Vorhabens. Eine sachverständige Eignungsprüfung im Einzelfall findet nicht statt. Der Kunde ist verantwortlich, vor Antragstellung eigenständig fachliche, steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.
2.5 Eine Prüfung, ob der Kunde die persönlichen, betrieblichen oder vorhabenbezogenen Voraussetzungen der einzelnen Förderprogramme erfüllt (Eligibility), findet ausdrücklich nicht statt. Die Match-Score- Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der vom Kunden eingegebenen Profil-Daten und kann diese Voraussetzungen weder verifizieren noch widerlegen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (20 % AT-USt). Bei Unternehmern aus EU-Mitgliedstaaten mit gültiger UID-Nummer wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet (Art. 196 MwStSystRL).
3.2 Zahlung erfolgt über Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay). Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig; bei Subscription wird der Monatsbetrag zu Beginn jeder Periode eingezogen.
4. Laufzeit und Kündigung der Monitoring-Subscription
Die Monitoring-Subscription läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich monatlich. Sie kann jederzeit zum Ende der laufenden Monatsperiode gekündigt werden. Eine Mindestvertrags laufzeit besteht nicht. Self-Service-Kündigung ohne Login unter foerderscanner.at/kuendigen (§ 4b KSchG / § 312k BGB). Der bereits gelieferte Förder-Report bleibt nach Sub-Ende dauerhaft im Dashboard zugänglich.
5. Widerrufsrecht
5.1 Förder-Report (Digital-Goods). Beim Förder-Report handelt es sich um digitale Inhalte mit sofortiger Bereitstellung. Mit der separaten Pflicht-Bestätigung im Checkout erklärt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn der Vertragsausführung sowie seine Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht damit gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG / § 356 Abs. 5 BGB erlischt.
5.2 Monitoring-Subscription. Bei der Subscription bleibt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher unberührt. Self-Service-Widerruf unter foerderscanner.at/widerrufen (§ 13a FAGG); die Eingangsbestätigung erfolgt unverzüglich per E-Mail. Bereits eingezogene Beträge erstattet der Anbieter binnen 14 Tagen auf die ursprüngliche Zahlungsmethode.
6. Freiwilliges Rückgaberecht bei Quality-Mängeln
Über das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinaus gewährt der Anbieter ein freiwilliges 30-tägiges Rückgaberecht ab Kaufdatum bei substantiellen Quality-Mängeln (tote Antragslinks, abgelaufene Antragsfristen zum Auslieferungszeitpunkt, offenkundig unpassende Match-Begründung, fehlerhafte Förderhöhen). Es handelt sich um eine freiwillige Zusage, keine Garantie iSv § 9b KSchG / § 443 BGB. Self-Service unter foerderscanner.at/refund; manueller Review innerhalb 24 Stunden, Erstattung in 1–3 Werktagen bei berechtigtem Antrag.
7. Hinweis zur Verwendung Künstlicher Intelligenz
7.1 Match-Berechnung und Begründungstexte werden mit General-Purpose-AI-Modellen (Claude/Anthropic, GPT/OpenAI) erzeugt und können fehlerhaft sein, ohne Vorankündigung gänzlich verschieden ausfallen oder gegen die tatsächliche Lage unrichtige Aussagen treffen. Vor Antragstellung sind Förderbedingungen, Antragsfristen, Förderquoten und Eligibility-Kriterien unmittelbar mit der jeweiligen Förderstelle zu prüfen.
7.2 Förderscanner unterliegt nicht der Hochrisiko-Klassifikation des Anhangs III der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), weil (a) der Anbieter keine Eligibility-Entscheidungen für staatliche Leistungen trifft, sondern unverbindliche Hinweise auf bestehende Förderprogramme erteilt; (b) der Anbieter nicht als öffentliche Stelle oder in deren Auftrag tätig wird; und (c) die endgültige Antragsentscheidung beim Kunden liegt. Eine Profilbildung über natürliche Personen iSd Art 4 Nr 4 DSGVO findet ausdrücklich nicht statt; die Profil-Eingaben dienen ausschließlich der Treffer-Filterung auf Programm-Ebene.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs bestimmungen. Der Anbieter haftet ohne Beschränkung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei grober Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens auf das vereinbarte Entgelt.
8.3 Die im Report dargestellten Förderprogramme werden aus öffentlichen Quellen bezogen; eine Gewähr für deren fortlaufende Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit— insbesondere bezüglich Programmbedingungen, Förderquoten, Antragsfristen, Förderbeträgen und Eligibility-Kriterien — wird nicht übernommen.
8.4 Marktabdeckung. Der Förderscanner umfasst nicht alle in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Union verfügbaren Förderprogramme. Eine vollständige oder abschließende Auflistung sämtlicher in Frage kommender Programme wird ausdrücklich nicht geschuldet. Die Auswahl erfolgt nach automatisierten Such- und Bewertungsalgorithmen, die Programme übersehen, fehlbewerten oder ungerechtfertigt aussondern können — etwa bei branchenspezifischen Förderungen außerhalb des Standard-Katalogs, neu ausgeschriebenen Programmen vor erstmaliger Erfassung, oder Programmen mit besonderen Eligibility-Voraussetzungen außerhalb der vom Kunden im Profil angegebenen Parameter. Der Kunde ist verantwortlich, ergänzende Recherche bei Förderstellen, Branchenverbänden und ggf. einer fachkundigen Beratung durchzuführen.
8.5 Sortierung und Match-Score. Die Reihenfolge der Treffer (Match-Score-Sortierung) reflektiert ausschließlich die algorithmische Übereinstimmung zwischen Profil-Eingaben und Programm-Metadaten. Sie stellt keine inhaltliche Empfehlung für oder gegen einzelne Programme dar und begründet insbesondere keinen Anspruch auf Berücksichtigung eines konkreten Programms im Antragsverfahren des Kunden. Der Match-Score ist ein technischer Übereinstimmungs-Indikator, kein Eignungs-Urteil.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutz-Bestimmungen des Wohnsitzstaates unberührt. Gerichtsstand für Verbraucher ist der gesetzliche Wohnsitz-Gerichtsstand (§ 14 KSchG / Art. 18 EuGVVO); für Unternehmer ausschließlich Graz. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar; der Anbieter nimmt an Verbraucherschlichtungsverfahren nicht teil.
10. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen
10.1 Rein redaktionelle Änderungen dieser AGB sowie Anpassungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben werden mit E-Mail-Mitteilung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten wirksam. Andere Änderungen, insbesondere Preisanpassungen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; im Verweigerungsfall steht ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
10.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.