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Förder-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um AT- und EU-Förderungen — wenn du irgendwo „De-minimis" oder „AGVO" liest und kurz nachschlagen willst.

De-minimis-Beihilfe
Kleinbetragsförderung nach EU-Verordnung 2023/2831. Ein Unternehmen darf binnen 3 Jahren maximal €300.000 an De-minimis- Beihilfen erhalten, ohne dass die EU notifiziert werden muss. Typische De-minimis-Programme: aws-Vorgründungsberatung, KMU.DIGITAL-Voucher, kleine Bundesländer-Zuschüsse. Wir tracken das in deinem Profil.
AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
EU-Verordnung 651/2014, regelt welche Förderkategorien ohne EU- Notifizierung erlaubt sind: KMU, F&E, Innovation, Umweltschutz, Beschäftigung, regionale Investitionen. Voraussetzungen: Anreizeffekt (Antrag VOR Projektbeginn) + UiS-Ausschluss. Die meisten AT-Förderprogramme basieren auf AGVO.
KMU-Status (EU-Definition)
EU-Definition 2003/361: Kleinstunternehmen <10 Mitarbeiter:innen + <€2M Umsatz/Bilanzsumme. Kleine Unternehmen <50 MA + <€10M. Mittlere Unternehmen <250 MA + <€50M Umsatz oder <€43M Bilanz. Plus Eigenständigkeits-Prüfung (verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet). Wichtigster KMU-Test für 90% der AT- Förderprogramme.
Förderquote
Prozent-Anteil der förderfähigen Kosten der vom Förderprogramm bezahlt wird. Typisch 30-50% für KMU, mit Boni für junge Unternehmen, F&E-Vorhaben, ländliche Regionen, Frauen-Gründungen. Beispiel: Förderquote 40% + förderfähige Kosten €100k = €40k Zuschuss.
NEUFÖG (Neugründungs-Förderungsgesetz)
Österreichisches Gesetz: Befreiung von Stempelgebühren, Eintragungsgebühren, Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühren für Gründer:innen im ersten Jahr nach Gründung. Kein direkter Cash-Zuschuss, aber substanzielle Ersparnis (oft €500-€2.000). Erklärung via WKO- Bezirksstelle.
Anreizeffekt
EU-Grundsatz: Förderung darf erst genehmigt werden wenn der Antrag VOR Projektbeginn gestellt ist. „Projektbeginn" = verbindliche Bestellung, Vertragsunterzeichnung oder erste Investition. Verstöße führen zu Ablehnung oder Rückforderung. Häufigster Antrags-Killer.
UiS (Unternehmen in Schwierigkeiten)
EU-Klassifikation für angeschlagene Firmen: mehr als 50% des Eigenkapitals verloren, Insolvenzverfahren anhängig, Rückzahlungs-Probleme bei Rettungsbeihilfen. UiS-Status sperrt fast alle AGVO-Programme. Bei Solo-/jungen Unternehmen meist nicht relevant.
Bagatellgrenze
Mindest-Projektkosten unter denen viele Förderungen nicht beantragbar sind. Typisch €5.000 bis €20.000 je Programm. Vermeidet Verwaltungs-Overhead bei Mini-Beträgen. Beispiel: KMU.DIGITAL ab €4.000 Projektvolumen.
Förderfähige Kosten
Spezifische Kostenarten die in der Förderquote berücksichtigt werden. Variiert pro Programm. Häufig förderfähig: Personalkosten, externe Dienstleistungen, Geräte-Abschreibungen, Materialkosten. Selten förderfähig: USt, Finanzierungskosten, Eigenleistungen ohne Stundensatznachweis, Repräsentationskosten.
Verwendungsnachweis
Nach Projektabschluss einzureichende Dokumentation der tatsächlichen Kosten (Rechnungen, Personalstunden, Bank-Belege). Voraussetzung für endgültige Auszahlung. Bei Mängeln droht Rückforderung der bereits gezahlten Förderung — daher Belege immer im Original 7 Jahre aufbewahren.
Förderzusage / Bewilligungsbescheid
Schriftliche Zusage der Förderstelle nach Antrags-Prüfung. Enthält Förderhöhe, Auszahlungsmodalitäten, Berichtspflichten und Frist für Mittelverwendung. Rechtlich bindend. Erst nach Erhalt darf das Projekt beginnen (Anreizeffekt-Regel).
Eigenmittel-Quote
Anteil der Projektkosten der vom Unternehmen selbst aufgebracht werden muss (= 100% minus Förderquote). EU-Beihilferecht verbietet 100%- Förderung um Markt-Verzerrung zu vermeiden. Beispiel: Förderquote 40% = Eigenmittel 60%, davon häufig 50% Eigenkapital + 10% Fremdkapital (Bank).
Förderkumulierung
Kombination mehrerer Förderungen für ein Projekt. EU-Beihilferecht begrenzt die Kumulierung: maximale Gesamt-Förderquote je Förderkategorie. Beispiel AGVO-Standard-KMU = max. 50% kumuliert. Bei De-minimis + AGVO-Kombination strenge Trennung der Kostenpositionen erforderlich.
Akontozahlung
Vorschuss-Zahlung der Förderung vor Projektabschluss. Übliche Praxis: 50% bei Förderzusage, 50% bei Verwendungsnachweis. Bei manchen Programmen 70/30 oder 100% nach Abschluss. Akonto ist nicht garantiert, muss explizit beantragt werden.
Konsortium
Zusammenschluss mehrerer Antragsteller für ein Förderprojekt — typisch bei F&E-Programmen (FFG-Comet, Horizon Europe) oder Innovations- Vorhaben. Ein Lead-Partner koordiniert, weitere Konsortial-Partner liefern komplementäre Expertise. Förderhöhe wird auf die Partner verteilt.

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