Bundesförderung — WKO
- Programme
- 6 / 12
- Förderhöhe
- 700 k € bis 30 Mio. €
- Quote
- 5% – 100%
Konkrete Programme im Vollreport
Welche Förder-, Steuer- und Stipendium-Programme Neugründern in Österreich 2026 zur Verfügung stehen — vom NEUFÖG-Gebühren-Erlass bis zur Konsortial-Förderung.
aktive Förderprogramme in dieser Kategorie · zuletzt aktualisiert 28. Mai 2026
Österreich hat 2026 eine breite, aber wenig zentralisierte Förder-Landschaft für Gründer. Drei Schichten parallel: (1) NEUFÖG (Neugründungs-Förderungsgesetz) — Gebühren- und Abgabenerlass für Neugründungen, läuft automatisch via Steuerberater oder Wirtschaftskammer bei der Anmeldung, (2) Bundesprogramme (aws Gründerkredit, aws erp-Kredit, aws Preseed/Seedfinancing für innovative Startups, FFG-Innovationsscheck), (3) Landesprogramme (Wirtschaftsagentur Wien Gründungsstipendium, NÖ-Gründungsförderung, ähnliche Programme aller Bundesländer).
Diese Liste zeigt alle aktuell beantragbaren Gründerförderungen, sortiert nach Maximal-Förderhöhe. Wichtig: NEUFÖG ist KEIN Antragsförder-Programm im klassischen Sinne — es ist ein automatischer Gebühren-Erlass, den dein Steuerberater oder die WKO bei der Anmeldung umsetzt. Die hier aufgelisteten Programme sind dagegen aktive Förderprogramme mit Antragsstellung.
Orientierung für Gründer 2026: Ohne F&E-Anspruch sind die größten Hebel aws Gründerkredit bzw. aws erp-Kredit plus das Wirtschaftsagentur-Wien-Gründungsstipendium oder Äquivalente in anderen Bundesländern. Mit F&E-Anspruch zusätzlich FFG-Innovationsscheck. Bei Forschungs-Spinoff aus Universität: FFG Bridge oder aws Preseed/Seedfinancing. Aktuelle Maximalbeträge der einzelnen Programme siehe jeweilige Antrags-Seite — die Liste verlinkt direkt auf die offizielle Quelle.
Aggregierte Kennzahlen aus unserem tagesaktuellen Förder-Index. Welche einzelnen Programme für dein Unternehmen passen, liefert der personalisierte Free-Check.
| Merkmal | Wert (Stand: 28. Mai 2026) |
|---|---|
| Aktive Förderprogramme | 12+von insgesamt 1.527 im Index |
| Förderhöhe-Spannbreite | 600 k € bis 30 Mio. €Maximalbetrag laut Programm-Richtlinie |
| Typische Förderquote | 5% – 100%Anteil der vom Programm gezahlten Kosten |
| De-minimis-Beihilfen | 2 von 12fallen unter EU-Verordnung 2023/2831 (€300k-Plafond) |
| Antragsstellung | 7 laufend / 5 mit Frist |
| Regionale Abdeckung | 5 RegionenBundesländer, Bundes- und/oder EU-Programme |
Welche dieser Programme für DEIN Unternehmen tatsächlich beantragbar sind, hängt von Branche, Standort, Mitarbeiterzahl und konkretem Vorhaben ab. Den personalisierten Match liefert der Free-Check kostenlos in 60 Sekunden.
Gruppiert nach Förderträger — welche Programme dahinter stehen und welches zu deinem Vorhaben passt, zeigt der Vollreport.
Konkrete Programme im Vollreport
Konkrete Programme im Vollreport
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NEUFÖG (Neugründungs-Förderungsgesetz) erlässt für Neugründungen bestimmte Verwaltungs-Gebühren und reduziert Lohnnebenkosten in den ersten Monaten nach Gründung. Voraussetzung: echte Neugründung (kein Übernahme-Konstrukt — außer NEUFÖG-Plus für Betriebs-Übergaben), Sitz in Österreich, Antrag bei der WKO oder via Steuerberater bei Anmeldung. Konkrete Erleichterungen umfassen unter anderem Befreiung von Gerichtsgebühren bei Firmenbuch-Eintrag und reduzierte Stempelgebühren. Die Lohnnebenkosten-Erleichterung gilt für einen begrenzten Zeitraum innerhalb der ersten Jahre nach Gründung — die konkreten Fristen und Beträge stehen im aktuellen NEUFÖG-Bescheid bzw. auf wko.at.
Der aws Gründerkredit ist ein zinsgünstiger Kredit für junge Unternehmen (typisch unter Marktzins) mit langer Laufzeit. Die maximale Kreditsumme und die Laufzeit-Konditionen sind in der jeweils aktuellen aws-Richtlinie definiert — bitte direkt auf aws.at oder im aws Fördermanager-Portal verifizieren. Der Kredit kann mit anderen Förderungen kombiniert werden — z.B. Gründerkredit + Wien-Gründungsstipendium + FFG-Innovationsscheck sind parallel möglich, solange die Gesamt-Förderintensität die EU-Obergrenzen nicht überschreitet.
Alle neun Bundesländer haben eigene Gründungsförderprogramme — meist als Investitionszuschuss, Beratungsförderung oder Gründungsstipendium. Wien läuft über die Wirtschaftsagentur Wien (Gründungsstipendium), Niederösterreich über die NÖ-Gründungs-Förderung, Oberösterreich über biz-up, Steiermark über SFG, Tirol/Vorarlberg/Salzburg/Kärnten/Burgenland haben jeweils eigene Landes-Wirtschaftsagenturen. Maximalbeträge und Bedingungen variieren je Bundesland — die Liste oben verlinkt direkt zur jeweils aktuellen Antragsseite.
Ja, Forschungs-Spinoffs aus Universitäten oder mit F&E-Tiefe haben Zugang zu mehreren spezialisierten Programmen: FFG Bridge (Kooperation mit Forschungspartner), aws PreSeed (für Pre-Revenue-Startups in F&E), aws Seed-Finance, EXIST-DACH (wenn deutsche Co-Finanzierung). Plus die regulären Gründer-Programme bleiben verfügbar. Forschungs-Startups können oft mit €100.000-500.000 Gesamt-Förderhöhe rechnen über die ersten 2-3 Jahre.
Drei Klassiker: (1) Antrag NACH Gründungs-Aktivität gestellt — Förderfähigkeit gilt meist nur ab Antrags-Datum, nicht rückwirkend, (2) Doppelförderung-Verletzung — manche Programme schließen sich aus, ein gut strukturierter Plan klärt das vorab, (3) Businessplan zu Marketing-lastig — Förderstellen wollen technische und ökonomische Substanz, nicht „wir disrupten X”. Sauberer Cashflow-Plan + klare Meilensteine + ehrliche Risiko-Bewertung wirken besser als visionäre Sprache.
Antragsstellung + Bearbeitung typisch 4-12 Wochen. Erstauszahlung meist als Vorab-Tranche (~30%) nach Förder-Vertrag, Rest gegen Verwendungsnachweis nach Projekt-Meilensteinen. Plane mit: Antrag in Monat 1, Bescheid Monat 3, erste Auszahlung Monat 4-6. Für Gründer ohne Cash-Buffer: Antrag früh stellen + zwischenzeitlich aws Gründerkredit als Brücken-Finanzierung nutzen.