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De-minimis-Förderungen Österreich 2026

Was unter die De-minimis-Verordnung fällt, was den €300.000-Plafond über drei rollierende Jahre auslöst — und welche aktuellen Programme betroffen sind.

Tagesaktuelle Aggregate
15+

aktive Förderprogramme in dieser Kategorie · zuletzt aktualisiert 28. Mai 2026

Gesamt-Index
1.523
Förderhöhe
250 € bis 600 k €
Quote
10% – 80%
De-minimis
15 / 15
Datenquellen:awsFFGWKOÖHT9 Bundesländer-WirtschaftsagenturenEU-Portal

Die EU-De-minimis-Verordnung 2023/2831 (gültig seit 1.1.2024, läuft bis 31.12.2030) erlaubt jedem Unternehmen den Bezug staatlicher Beihilfen bis zu €300.000 über einen rollierenden Drei-Jahres-Zeitraum (Vorgänger-Verordnung 1407/2013 hatte €200.000). Diese Beihilfen gelten EU-rechtlich nicht als wettbewerbsverzerrend und müssen daher nicht notifiziert werden. Praktisch heißt das: aws-Beratungsförderungen und viele WKÖ-Landesprogramme laufen häufig unter De-minimis und werden dadurch schneller bewilligt.

Wichtig für Antragsteller: Der €300k-Plafond gilt PRO MITGLIEDSTAAT für die Summe aller De-minimis-Beihilfen von Bund, Ländern, Gemeinden und nationalen Stellen. Wer den Plafond sprengt, riskiert Rückforderung der zu viel gewährten Summe inklusive Verzugszinsen. De-minimis-Tracking ist daher operative Pflicht — und seit 1.1.2026 zusätzlich durch ein zentrales EU-Register unterstützt.

NEU ab 1.1.2026: Die EU führt das zentrale eAidRegister für De-minimis-Beihilfen ein. Jede gewährte De-minimis-Beihilfe wird darin zentral erfasst. Während einer Übergangsphase bis 31.12.2028 gelten ZWEI Pflichten parallel: das Register (auf Behörden-Seite) UND die bisherige Eigenerklärung bei Antragsstellung. Ab 2029 entfällt voraussichtlich die Eigenerklärungs-Pflicht. Diese Liste sammelt Förderprogramme in unserem aktuellen Index, die explizit als De-minimis ausgewiesen sind — die Liste ist nicht abschließend.

Was wir in dieser Kategorie indexieren

Aggregierte Kennzahlen aus unserem tagesaktuellen Förder-Index. Welche einzelnen Programme für dein Unternehmen passen, liefert der personalisierte Free-Check.

MerkmalWert (Stand: 28. Mai 2026)
Aktive Förderprogramme15+von insgesamt 1.523 im Index
Förderhöhe-Spannbreite250 € bis 600 k €Maximalbetrag laut Programm-Richtlinie
Typische Förderquote10% – 80%Anteil der vom Programm gezahlten Kosten
De-minimis-Beihilfen15 von 15fallen unter EU-Verordnung 2023/2831 (€300k-Plafond)
Antragsstellung3 laufend / 12 mit Frist
Regionale Abdeckung5 RegionenBundesländer, Bundes- und/oder EU-Programme

Welche dieser Programme für DEIN Unternehmen tatsächlich beantragbar sind, hängt von Branche, Standort, Mitarbeiterzahl und konkretem Vorhaben ab. Den personalisierten Match liefert der Free-Check kostenlos in 60 Sekunden.

Top 3 Förder-Cluster in dieser Kategorie

Gruppiert nach Förderträger — welche Programme dahinter stehen und welches zu deinem Vorhaben passt, zeigt der Vollreport.

Landesförderung — Wirtschaftsagentur Wien

Programme
6 / 15
Förderhöhe
10 k € bis 600 k €
Quote
20% – 80%

Konkrete Programme im Vollreport

Förderträger — Land Oberösterreich

Programme
4 / 15

Konkrete Programme im Vollreport

Landesförderung — KWF Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds

Programme
3 / 15
Förderhöhe
30 k € bis 50 k €
Quote
10% – 60%

Konkrete Programme im Vollreport

Häufige Fragen

Was ist die De-minimis-Verordnung?

Die EU-Verordnung 2023/2831 (gültig seit 1.1.2024) erlaubt jedem Unternehmen den Bezug staatlicher Beihilfen bis zu €300.000 über einen rollierenden Drei-Jahres-Zeitraum, ohne dass diese als wettbewerbsverzerrend eingestuft und bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Die Vorgängerverordnung lag bei €200.000.

Wie funktioniert der „rollierende” Drei-Jahres-Zeitraum?

Der Plafond bezieht sich gemäß Verordnung 2023/2831 auf einen Zeitraum von drei Jahren — also die letzten 36 Monate ab dem aktuellen Förder-Zeitpunkt, nicht auf Kalenderjahre. Beispiel: Bei einer Antragsstellung im April 2026 zählen alle De-minimis-Beihilfen, die das Unternehmen seit April 2023 erhalten hat. Frühere Beihilfen sind aus dem Plafond raus. Genaue Stichtag-Definition immer im aktuellen Verordnungstext oder bei der Förderstelle abklären.

Was zählt zum €300k-Plafond?

Alle De-minimis-Beihilfen, die ein Unternehmen innerhalb eines Mitgliedstaates erhält — von Bund, Ländern, Gemeinden und nationalen Stellen, sofern sie als De-minimis eingestuft wurden. Direkt von der EU-Kommission verwaltete Beihilfen (z.B. Horizon-Europe-Direct-Grants) zählen nicht zwingend in den nationalen Plafond — die Kommissions-Direktbeihilfen haben ein eigenes Regime. Auch indirekte Beihilfen wie Bürgschaften oder Steuervergünstigungen können dazuzählen, dann mit ihrem Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) nach Verordnung 2023/2831 Art. 4. Notifizierte AGVO-Beihilfen (außerhalb De-minimis) zählen NICHT zum Plafond.

Was passiert wenn ich den Plafond überschreite?

Bei drohender Überschreitung wird die jeweilige Förderung verweigert oder anteilig gekürzt. Bei nachträglich festgestellter Überschreitung kann die Förderstelle die zu viel gewährte Summe zurückfordern (inkl. Verzugszinsen). Daher: De-minimis-Tracking ist operative Pflicht für jedes Unternehmen, das mehrere Förderungen parallel laufen hat.

Wie tracke ich De-minimis-Beihilfen?

Bisher machten das die meisten Unternehmen in Excel-Listen. Seit 1.1.2026 unterstützt das neue zentrale EU-Register (eAidRegister) — Behörden erfassen darin jede gewährte De-minimis-Beihilfe zentral. Während der Übergangsphase bis 31.12.2028 bleibt zusätzlich die bisherige Eigenerklärung bei Antragsstellung Pflicht: alle De-minimis-Beihilfen der letzten 36 Monate müssen aufgelistet sein. Ab 2029 entfällt voraussichtlich die Eigenerklärung. Ein systematisches Tracking-Tool ist auf unserer Roadmap (Phase 5α De-minimis-Tracker).

Welche Programme sind in Österreich definitiv De-minimis?

aws-Beratungsförderungen und viele WKÖ-Landesprogramme laufen häufig unter De-minimis. Landesinvestitionsförderungen und EU-Programme (z.B. Horizon Europe) nutzen oft andere Rechtsgrundlagen wie die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung). Die konkrete Beihilfegrundlage steht in der jeweiligen Förderrichtlinie. Pro Programm in der Liste oben kannst du den De-minimis-Status verifizieren — oder im Vollreport, der die Klassifikation pro Programm explizit ausweist.

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